Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vorrang

Der Caterer liefert auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und dieser Geschäftsvereinbarung.
Abweichende Bedingungen der Kunden sind dem Caterer gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt dann Zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot innerhalb von zwei Wochen, nach Erhalt des Angebotes schriftlich bestätigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von lecker-im-pott UG angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, schriftlich oder mündlich bestellt hat.
Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig.
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.

3. Lieferung/ Lieferbedingungen

Die Anlieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin.
Lieferzusagen bezüglich der Lieferuhrzeit werden wir nach besten Kräften einhalten.
Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum Auftragsrücktritt,
zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung.
Für Verspätung und Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug

Die Preise verstehen sich exklusive oder inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer wie im Angebot/Vertrag angegeben.
Der Caterer ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Kosten erhöhen.
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzüge mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden.
Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung über 5000,00 € Brutto-Rechnungsbetrag, eine Anzahlung in Höhe von 70% des Auftragsvolumens, zahlbar spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung, zu erbitten.
Nach schriftlicher Angebotszusage hat der Kunde das Recht, das Angebot jederzeit, jedoch bis maximal 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, anpassen zu lassen.
Die Anzahl der Änderungen des Gesamtangebots belaufen sich auf zwei Anpassungen, schriftlich oder mündlich. Ab der dritten Änderung des Gesamtangebotes belaufen sich die Kosten auf 30,00€ je Änderung. Diese werden mit der Gesamtrechnung in Rechnung gestellt.

5. Beanstandungen

Durch Unterzeichnung des Lieferscheins bestätigt der Kunde, oder dessen Vertreter, die mängelfreie Lieferung der produzierten Waren laut Angebot/Auftrag.
Weist die vom Caterer gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken.

6. Schadensersatzpflicht des Kunden

Der Kunde trägt die Verantwortung für das gemietete und bereitgestellte Equipment
(Geschirr, Zubehör, Tische, Technik etc.). Die Haftung entfällt erst bei Abbau bzw. Abholung des bereitgestellten/gemieteten Equipments durch den Caterer.
Beschädigte Gegenstände jeglicher Art werden zum marktüblichen Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden, im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch, ist ausgeschlossen.
Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung stornieren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung ist der Caterer berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen:

Stornierung nur schriftlich! Bitte beachten Sie folgende Kosten bei Stornierung.

  • bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin 10% des Rechnungsbetrages,
  • bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Rechnungsbetrages,
  • bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin 75% des Rechnungsbetrages,

danach wird 100% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt!

Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für diese Veranstaltung beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt.
Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
Geht der Caterer für den Vertragspartner ein Miet- oder Pachtverhältnis für eine beauftragte Veranstaltung ein, so sind dem Caterer sämtliche ihm aus dem Miet-/Pachtverhältnis entstehenden Kosten zu ersetzen.

7. Austauschrecht

Der Caterer ist berechtigt, die im Sortiment aufgeführten Speisen auszutauschen, wenn diese zurzeit nicht zu beschaffen sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.

8. Termine

Bei sämtlichen Bestellungen benötigt der Caterer mindestens 5 Werktage vor der Veranstaltung,
die genaue Teilnehmerzahl, um die erforderlichen Dispositionen verbindlich treffen zu können.

9. Haftungsausschuss

Schadensersatzansprüche des Kunden, aufgrund vom Caterer oder dessen Mitarbeiter verursachten Schäden, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei höherer Gewalt und/oder behördlichen Auflagen/Änderungen übernimmt der Caterer keine Haftung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens in Essen als vereinbart.